Anlagenentwicklung
Der Entwicklungsprozess einer technischen Anlage kann in folgende, typische Schritte gegliedert werden:- Verfahrens- bzw. Prozessentwicklung in Labor und Technikum einschließlich den entsprechenden Anlagen-Aufbauten sowie einer Hochrechnung auf den industriellen Maßstab ("Scale-Up")
- Ermittlung der administrativen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sowie der Anforderungen des Anlagenbetreibers
- Machbarkeitsuntersuchung mit technischem und wirtschaftlichem Vergleich verschiedener Konzepte. Diese Studie endet i. d. R. in einer "go oder no go"-Entscheidung, ob überhaupt eine Anlage gebaut wird.
- Konzeptphase, d.h. Auswahl des endgültigen Konzeptes und erste Schätzungen des technischen Anlagenumfanges, ggf. auch erste Kosten- und Terminschätzungen für das Investitionsprojekt.
- Ausarbeitung des technisch und wirtschaftlich vorteilhaftesten Konzeptes und Ermittlung aller erwarteten Kosten und Einnahmen (Vorplanung oder Basic Engineering)
- Genehmigungplanung zur Beschaffung der notwendigen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden
- Detaillierte Auslegung und genaue Beschreibung aller notwendigen Komponenten und Maßnahmen für die Realisierung (Ausführungsplanung oder Detail Engineering)
- Anfrage der beschriebenen (spezifizierten) Komponenten und Leistungen
- Angebotsvergleich und Bestellung
- Bau der Anlage
- Inbetriebnahme der Anlage
- Nachweis der vereinbarten Leistungen der Anlage (Stoffumsatz, Energieumsatz, Qualität, Garantiedaten)
- Übergabe der Anlage an den BetreiberAnlagenvertrag
Wegen der großen Komplexität solcher Anlagen wurde rechtlich der Anlagenvertrag als ein eigenständiger Vertragstyp entwickelt. Die bekanntesten international verwandten Vertragsmuster werden von der FIDIC (Fédération Internationale des Ingénieurs-Conseils) herausgegeben. Das sogenannte Silver Book wurde speziell für EPC-Turnkey-Projekte entwickelt. In den Vertragsmustern finden sich u.a. detaillierte Regelungen über die Risikoverteilung, die Abnahme und über Haftungsbeschränkungen. Zur Beilegung von Streitigkeiten wird ein Schiedsverfahren nach den Regeln der Internationalen Industrie- und Handelskammer, Paris vorgesehen.
Anlagenbetreiber
- Öl- und Gasindustrie
- Chemische und pharmazeutische Industrie
- Dünge- und Nahrungsmittelindustrie
- Stahlindustrie